Dictatus Papae

Dictatus Papae

Als Dictatus Papae bezeichnet man ein lateinisches Schriftstück, das sich im Briefregister Papst Gregors VII. (Reg. Vat. 2) unter den Briefen vom März 1075 findet; es wird heute im Vatikanischen Archiv aufbewahrt. Die Überschrift Dictatus Papae legt nahe, dass es sich dabei um ein Eigendiktat Gregors handelt. Der Text war wahrscheinlich nicht zur Veröffentlichung außerhalb der Kurie bestimmt. Trotzdem hatte er einen großen Einfluss auf die Vorgehensweise von Papst Gregor VII.[1]

Jeder der 27 kurzen und prägnanten Sätze beginnt mit quod („dass“) und gibt – offenbar ohne besondere Ordnung – Gregors Vorstellungen über die Stellung des Papstes innerhalb der Kirche und im Verhältnis zum Kaiser wieder. Mit den Leitsätzen 8, 9 und 12 stellt er sich sogar über den – nach damaliger Auffassung von Gott eingesetzten – Kaiser und macht seinen Herrschaftsanspruch auch über den weltlichen Staat geltend.

Diese Leitsätze „zeichnen sich durch eine atemberaubende Kühnheit aus, die von der Rechtstradition durchaus nicht immer abgedeckt ist“, wie Horst Fuhrmann formuliert. Tatsächlich sind manche der Thesen durch das damalige Kirchenrecht gedeckt, unter anderem auf Basis der pseudoisidorischen Dekretalen.[1] Andere Thesen widersprechen dem mittelalterlichen Kirchenrecht deutlich.

Der Dictatus papae ist in der Forschung oft als eine Art Programm verstanden worden, das Gregors Politik erklärt. Vereinzelt ist der Dictatus auch als Entwurf zu einer (allerdings nie erstellten) kanonischen Sammlung verstanden worden, in der Kanones zugunsten von Gregors Ideen zusammengestellt werden sollten.

Trotz aller Einwände (vgl. Episkopalismus) konnten sich Gregor und seine Nachfolger mit ihren kirchlichen Forderungen durchsetzen. Das Erste Vatikanische Konzil (1870) erhob den Lehr- und Jurisdiktionsprimat des Papstes zum Dogma. Den politischen Herrschaftsanspruch des Dictatus (Sätze 8, 9, 12) hat der Gang der Geschichte erledigt.

  1. a b Hubert Mordek: Art. Dictatus papae. In: Lexikon des Mittelalters, Bd. 3, München 1986, Sp. 978–981.

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